Ihr Partner für Sicherheit, mit Sicherheit. 

So sorgen wir für Sicherheit

Wir kümmern uns um die Sicherheit von Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Privatpersonen. Unsere Dienstleistungen bieten wir dabei in allen klassischen Bereichen, vom Werk- und Objektschutz, über Doormen, Center-Guards, Servicemitarbeiter bis hin zu zivilen Streifengängen und Citystreifen an.

CITYSTREIFE

Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zur Abwendung von Gefahren und Schäden erbringen wir in Kooperation mit Städten und Kommunen Sicherheitsdienstleistungen im Streifendienst. Wir arbeiten eng zusammen mit der örtlichen Polizei und weiteren Einsatzkräften.

OBJEKTSCHUTZ

Unsere Mitarbeiter unterstützen Sie im Bereich Werk- und Objektschutz und zeigen Präsenz, um Beschädigung und Zerstörung an Ihrem Firmengelände bzw. Privatanwesen zu vermeiden. Wenden Gefahren und Schäden von Ihrem Betrieb, Ihren Gütern und Ihren Mitarbeitern ab.

ALARMVERFOLGUNG

Unser Revier- und Streifendienst sorgt 24Std/365Tage im Jahr für die Sicherheit ihrer Werte und Liegenschaften. Bei einem eingehenden Alarm  werden auf Grundlage eines ausgearbeiteten Maßnahmenplans umgehend die vereinbarten Schritte zur Alarmverfolgung eingeleitet.

BAUSTELLENBEWACHUNG

Zugangs- und Personenkontrollen, Schutz gegen Schwarzarbeit, Schließdienst, Kontrollgänge oder 24 Std. Bewachung,  Schutz vor Vandalismus und Diebstahl, Brandwache, Unbefugte vom Gelände fernhalten, Schutz für Personal und Besuchern, sowie Ersthelfer, bieten wir im Rahmen unserer Dienstleistung an.

BAG - Schule für Sicherheit

Als AZAV zertifizierter & IHK Ausbildungsbetrieb bieten wir Ihnen mit unseren erfahrenen Werkschutzmeistern und Spezialisten mit langjähriger Berufs- und Ausbildungserfahrung ein breites Spektrum an Schulungen rund um die Sicherheit. 

So bilden wir aus

Wir schulen als zertifizierter Sicherheitsbetrieb gemäß AZAV SGBIII, im Bereich der Aus,- Weiter- und Fortbildung.


Um den immer höher werdenden Standards der Sicherheitswirtschaft gerecht zu werden, schulen wir nicht nur unsere eigenen Mitarbeiter, sondern vermehrt auch externe Teilnehmer. Alle Schulungen finden innerhalb unserer eigenen Räumlichkeiten oder in zweckbestimmten auswärtigen Schulungsstätten statt.


Unser Kursangebot wird regelmäßig angepasst und erweitert. Zusätzlich zu den Kursen bilden wir jedes Jahr mehrere Fachkräfte für Schutz und Sicherheit aus. Besuchen Sie die Seite unserer BAG-Schule für Sicherheit. Dort finden Sie aktuelle Kurstermine und unser gesamtes Kursangebot.

SACHKUNDEPRÜFUNG §34A GewO

Die Sachkundeprüfung (für besondere Bewachungstätigkeiten nach 34a Gewerbeordnung) benötigt jeder, gleich ob Gewerbetreibender oder Angestellter im Bewachungsgewerbe, der tatsächlich Tätigkeiten in den Bereichen Citystreifen (Bestreifung öffentlicher Parks, Einkaufszentren oder im S-/U-Bahn- Bereich), Kaufhausdetektive, Türsteher (vor gastgewerblichen Diskotheken) verrichtet.

BRANDSCHUTZ- UND EVAKUIERUNGSHELFER

Brandschutz- und Evakuierungshelfer unterstützen den Brandschutzbeauftragten bei Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes, bei Übungen und Präventionsmaßnahmen. Im Gefahrenfall, wie einem Brand, sind sie für die Brandmeldung, Alarmierung und die Bekämpfung von Entstehungsbränden zuständig und müssen in der Lage sein, Mitarbeiter und weitere Personen im Rahmen einer geordneten Räumung aus dem Gebäude zu bringen.

AUSBILDUNG ZUR FACHKRAFT FÜR
SCHUTZ UND SICHERHEIT

Fachkräfte für Schutz und Sicherheit arbeiten hauptsächlich in Unternehmen des Objekt-, Werte- und Personenschutzes bzw. in der Sicherheitsberatung und -schulung.

Auch in Flughafenbetrieben, in Sicherheitsabteilungen von Bahnhöfen und Verkehrsgesellschaften des öffentlichen Nahverkehrs oder bei Unternehmen im Bereich Facility-Management sind sie tätig.

WAFFENSACHKUNDE §7 WaffG

Für die Beschäftigung im Rahmen des Geld- und Werttransports oder der Bewachung militärischer Liegenschaften ist die erfolgreiche Absolvierung der (gewerblichen) Waffensachkundeprüfung zwingend notwendig. Nach Absolvierung des Lehrgangs gemäß § 7 WaffG und bestandener Prüfung ist die Befähigung zum Tragen von Kurzwaffen im Rahmen der Ausübung der Sicherheitsdienstleistung gegeben.