AGB BAG - Schule für Sicherheit

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare, Lehrgänge, Studiengänge und Inhouse-Veranstaltungen

(gültig ab 1. Januar 2021)

 


1. Anmeldung

Die Anmeldung zu Lehrgängen und Seminaren ist in jedem Fall schriftlich bei der BAG Sicherheitsdienstleistungen vorzunehmen. Mit Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/in diese Teilnahmebedingungen an. Anmeldungen werden regelmäßig in der Reihenfolge ihres postalischen Eingangs bei der BAG Sicherheitsdienstleistungen berücksichtigt. Mit Zugang der Bestätigung kommt der Vertrag zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt die BAG Sicherheitsdienstleistungen dies mit.

 

2. Zahlungsbedingungen

Der/die Teilnehmer/in hat das Entgelt unabhängig von den Leistungen Dritter (z.B. Arbeitsagentur) spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu zahlen. Bei Lehrgängen mit einer Dauer über 6 Monaten kann auf Wunsch eine Ratenzahlung vereinbart werden. Hierzu ist erforderlich, dass der/die Teilnehmer/in in der BAG Sicherheitsdienstleistungen Ermächtigung zum Bankeinzugsverfahren erteilt. Kosten für Lernmittel und Prüfungen sind in den Seminar- und Lehrgangsentgelten nicht enthalten, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich zugesagt wird. Prüfungsgebühren werden nach der geltenden Gebührenordnung der IHK separat in Rechnung gestellt.

 

3. Widerrufsrecht

Als Verbraucher können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

 

BAG Sicherheitsdienstleistungen

Schießtäle 6

71083 Herrenberg

 

4. Rücktritt und Kündigung

Rücktritt und Kündigung haben schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang bei der BAG Sicherheitsdienstleistungen. Nach der Widerrufsfrist entstehen bei einem Rücktritt noch vor Veranstaltungsbeginn nachstehende Kosten:


5. Rücktritt bei Tagesseminaren:

Der Rücktritt hat spätestens acht Tage vor Seminarbeginn zu erfolgen. Ansonsten ist das Seminarentgelt in voller Höhe zu zahlen, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt, der die Seminarkosten übernimmt.

 

6. Rücktritt bei Lehrgängen

Erfolgt der Rücktritt nach der Widerrufsfrist, aber noch vor Veranstaltungsbeginn, ist bei Lehrgängen grundsätzlich eine Verwaltungskostenpauschale von 50,00 EUR zu zahlen. Bereits gezahlte Entgelte werden unter Einbehaltung der Verwaltungskostenpauschale erstattet. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht oder erscheint der/die Teilnehmer/in nicht oder nur zeitweise, so ist der/die Teilnehmer/in zur Zahlung des vollen Entgeltes verpflichtet, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt.


7. Kündigung

Lehrgänge mit einer Dauer bis zu 6 Monaten sind vor veranstaltungsbeginn mit einer Frist von 14 Tagen, nach Veranstaltungsbeginn nicht vorzeitig kündbar.

Lehrgänge mit einer Dauer von über 6 Monaten sind frühestens zum Ablauf der ersten 6 Monate, und anschließend mit einer Frist von 6 Wochen jeweils zum Quartalsende, kündbar.

Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Kündigung bei der BAG Sicherheitsdienstleistungen. Für die Zeit bis zum Wirksamwerden der Kündigung hat der/die Teilnehmer/in die Lehrgangsgebühr anteilig zu entrichten.

 

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

8. Absage, Programmänderung und Ausfall

Die BAG Sicherheitsdienstleistungen hat das Recht, insbesondere bei nicht ausreichender Zahl von Anmeldungen, Lehrgänge und Seminare abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Falle erstattet. Ein Wechsel der Dozenten oder Verschiebung im Ablaufplan berechtigt die Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts.

Die Erstattung von Ersatz- und Folgekosten der Lehrgangsteilnehmer wegen Ausfall von Unterrichtsstunden ist ausgeschlossen, sofern nicht der BAG Sicherheitsdienstleistungen, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

 

9. Ausschluss von der Teilnahme

Die BAG Sicherheitsdienstleistungen ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z.B. Zahlungsverzug sowie Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufs, von der weiteren Teilnahme auszuschließen.

 

10. Haftung

Die Haftung der BAG Sicherheitsdienstleistungen für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verhalten der BAG Sicherheitsdienstleistungen, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch die IHK oder auf einer schuldhaften Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

11. Datenerfassung

Personenbezogene Daten der Teilnehmer werden für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung und – organisation sowie für die spätere Zusendung von Informationen im Zusammenhang mit der beruflichen Bildung (z.B. Ankündigung von BAG SDL Weiterbildungsveranstaltungen) gespeichert. Durch die Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer/in mit der Be- und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu den oben genannten Zwecken einverstanden.

 

12. Nebenabrede

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

13. Vertragswirksamkeit

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Teilnahmebedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

14. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort und den vollkaufmännischen Verkehr vereinbarter Gerichtstand ist 71083 Herrenberg.