Sachkundeprüfung nach §34a GewO - Erweiterter (Vollzeit-) Vorbereitungskurs


So bereiten wir Sie vor

In unserem erweiterten Vorbereitungskurs werden Sie nicht nur intensiv und vollumfänglich auf die Sachkundeprüfung nach §34a der GewO vorbereitet. Bei uns lernen Sie alles was Sie auch in der Zeit nach der bestandenen Prüfung bei Ihrer Berufsausübung als Sicherheitskraft wissen und können sollten. 


Während wir Sie auf die Sachkundeprüfung nach §34a GewO vorbereiten, erhalten Sie die Ausbildungen zum


  • Betrieblichen Ersthelfer
  • Brandschutzhelfer
  • Evakuierungshelfer


Zusätzlich werden Sie bei uns auch auf die Sachkundeprüfung nach §7 des Waffengesetzes vorbereitet und geprüft, so dass Sie nach bestandener Prüfung die Befähigung zum Tragen von Kurzwaffen im Rahmen der Ausübung der Sicherheitsdienstleistung erhalten.


Wir möchten Sie bestmöglich ausbilden und auf den Beruf vorbereiten. Deshalb erhalten Sie diese Zusatzausbildungen im Rahmen von unserem Vorbereitungskurs umsonst. Für Sie entstehen dadurch keine weiteren Kosten.

Für das Bewachungsgewerbe sind die rechtlichen Grundlagen in der Gewerbeordnung (GewO) und in der Bewachungsverordnung (BewachV) verankert. Dort ist unter anderem festgelegt, dass alle Mitarbeiter und Gewerbetreibende die im Bereich der Bewachung Tätig sind, ihre Qualifikation bei einer Industrie- und Handelskammer (IHK) nachweisen müssen. Dieser Nachweis erfolgt über das erfolgreiche Absolvieren der Sachkundeprüfung.


Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO gilt in Deutschland als Grundqualifikation für private Sicherheitskräfte. Sie erlaubt Ihnen die Aufnahme einer uneingeschränkten Tätigkeit im Bewachungsgewerbe. Das heißt, Sie sind fachlich qualifiziert, um in allen Bereichen der privaten Sicherheit als Mitarbeiter eingesetzt zu werden und ein Bewachungsunternehmen zu leiten oder selbst zu gründen. Die Inhalte der Prüfung werden durch einen bundeseinheitlichen Rahmenstoffplan der DIHK näher beschrieben. Sie sind für Sicherheitsunternehmer und Sicherheitsmitarbeiter einheitlich geregelt.


Die Dozenten in unserer Schule für Sicherheit verfügen über eine langjährige Erfahrung in der Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung und wir sind stolz darauf, dass bisher jeder unserer Teilnehmer die Sachkundeprüfung beim ersten Versuch erfolgreich bestanden hat.

Nächste Kurse


23.05. - 22.07.2022 *

08:00 - 16:30 Uhr

Anmeldeschluss: 20.05.2022

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* Hinweise:

Unterrichtszeiten: Mo - Fr 08:00 - 16:30 Uhr. Bei diesem Kurs handelt es sich um einen Vollzeitkurs mit einem Umfang von 360 Unterrichtseinheitem je 45 Minuten.

Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 12 Personen. Der Lehrgang ist auf maximal 15 Teilnehmer begrenzt. Änderungen vorbehalten: Anpassung an aktuellste Coronaverordnungen.

Preis pro Teilnehmer: Auf Anfrage.

Details zum Kurs

Was lerne ich in diesem Kurs?

Prüfungsrelevante Themengebiete

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Gewerberecht
  • Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Straf- und Strafverfahrensrecht
  • Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschriften (BGV A 1, BGV A 5, BGV C 7, BGV A 8)
  • Umgang mit Waffen
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik

Zusätzliche Ausbildung während der Vorbereitung

  • Ausbildung zum Brandschutzhelfer
  • Ausbildung zum Evakuierungshelfer
  • Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer
  • Waffensachkunde nach §7 WaffG
Wer sollte diesen Kurs besuchen?

Der Gesetzgeber schreibt für folgende Personen und Tätigkeiten den Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung gemäß § 34a der Gewerbeordnung vor:

  • Personen, die das Bewachungsgewerbe als Selbständige ausüben wollen
  • die gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen, soweit sie mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst sind
  • Personen, die mit der Leitung des Unternehmens beauftragt sind
  • Sicherheitsmitarbeiter, die Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr durchführen
  • Sicherheitsmitarbeiter, die zum Schutz vor Ladendieben eingesetzt werden
  • bei der Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
  • bei der Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen, von Gemeinschaftsunterkünften oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen, in leitender Funktion
  • bei der Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen, in leitender Funktion
Wer darf an dem Kurs teilnehmen?

Am Kurs darf jeder teilnehmen, der die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Volljährig
  • deutsche Sprache in Wort und Schrift
  • einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
  • Erfolgtes Eignungsgespräch
  • Geistige und körperliche Flexibilität und Leistungsfähigkeit
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Als AZAV zertifizierter Betrieb sind wir in der Lage Ihnen Kurse anzubieten, für die Sie sich einen finanziellen Zuschuss oder sogar die vollständige Kostenrückerstattung beantragen können. Unter anderem stehen Ihnen folgende Optionen zur Verfügung:

  • 100% Kostenübernahme durch die Arbeitsagentur (Bildungsgutschein)
  • 100% Kostenübernahme durch das Jobcenter (Bildungsgutschein)
  • Bis zu 50% Kostenübernahme, maximal jedoch 500€ durch das Wirtschaftsministerium (Bildungsprämie)
  • Weitere Förderungsmöglichkeiten im Rahmen der Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit

Sehr gerne beraten wir Sie und Ihre Interessenten in Förderungsmöglichkeiten und -angeboten. Bei Bedarf ünterstützen wir Sie gerne auch bei der Antragstellung und bei der Abwicklung im gesamten Verlauf.

Wie geht es nach der Anmeldung weiter?

Nachdem Sie sich online über unser Anmeldeformular angemeldet haben prüfen wir Ihre Anmeldedaten. Wenn Ihre Daten vollständig und richtig sind und Sie die Voraussetzung zur Teilnahme an dem Kurs erfüllen, erhalten Sie eine E-Mail von uns, in der die weitere Vorgehensweise beschrieben ist.

Bitte beachten Sie, dass ein Vertrag erst dann zustande kommt, wenn wir Ihnen die Anmeldung bestätigt haben.

Wann muss bezahlt werden?

Wir bitten Sie uns den vollständigen Betrag bis spätestens 5 Tage vor Kursbeginn zu überweisen. Weitere Details erhalten Sie nach erfolgreicher Anmeldung über das Online-Formular.

Erhalte ich ein Zertifikat?

Wenn Sie die Sachkundeprüfung nach §34a GewO bei der IHK bestehen, stellt Ihnen die IHK eine offizielle Urkunde aus. In dem Vorbereitungskurs absolivieren sie zusätzlich die Sachkundeprufüng nach §7 WaffG. Auch hier gilt, dass Sie nur mit dem Bestehen der Prüfung einen Nachweis darüber erhalten. Für die Ausbildungen zum Brandschutz-, Evakuierungs- und Ersthelfer erhalten Sie die Zertifikate, wenn Sie an den Ausbildungen teilnehmen. Hierür muss keine Prüfung abgelegt werden.

Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht

In dem Fall, dass wir für einen Kurstermin nicht ausreichend Anmeldungen erhalten haben, können wir diesen Kurs leider nicht durchführen. Wir werden Sie selbstverständlich rechtzeitig darüber informieren. Wenn Sie das wünschen, dann reservieren wir für Sie gerne einen Platz an einem anderen Termin Ihrer Wahl. Sollten Sie die Kursgebühr bereits bezahlt haben, erhalten Sie diese natürlich in vollem Umfang wieder zurück.

Sie möchten mehr erfahren?

Wenn Sie mehr über unseren erweiterten Vorbereitungskurs auf die Sachkundeprüfung erfahren möchten oder einen separaten Termin für eine größere Gruppe (Firmenangebote) benötigen, dann lassen Sie uns das wissen. Wir sind für Sie da und freuen uns darauf Ihre Fragen beantworten zu dürfen. Besuchen Sie auch unsere Schule für Sicherheit um alle unsere Kurs- und Ausbildungsangebote kennenzulernen.